Anmeldeformular Flèche Allemagne 2024

Jedes Team kann statt der traditionellen Brevetkarte auch die digitale Brevetkarte verwenden, dann jedoch müssen alle Teilnehmer digitale Nachweise erbringen. Diese können per Foto an genau bezeichneten Kontrollorten (etwa Ortsschild, Bahnhof, Haltestelle) oder mittels einer Live-Tracking-App erzeugt werden.
Zum Fotobeweis siehe hier: www.ebrevet.de/test
Infomationen zum Live-Tracking siehe hier: www.audax-breisgau.de/tracking
Ob sich das einzelne Teammitglied für die eine oder andere digitale Variante entscheidet, ist unerheblich.

Um auf der Teilnehmerliste erfasst zu werden, muss sich jedes Teammitglied auf www.ebrevet.de/ registrieren. Die genannten Mail-Adressen müssen den Mail-Adressen auf ebrevet.de entsprechen.
 
Kontaktdaten Kapitän/in
Kontaktdaten Kapitän
Teamname
Fahrer/in 2
Fahrer/in 3
Fahrer/in 4
Fahrer/in 5
Tandems müssen jeden Fahrer einzeln nennen. Im Formular ist Platz für insgesamt sechs Fahrer/innen in beliebiger Kombination. Sollten mehr Personen beteiligt sein, diese bitte mit Vor- und Nachname unbedingt im Kommentar vermerken!
weitere/r Fahrer/in (nur Tandem!)
Start
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 1
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 2
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 3
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 4
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 5
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 6
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 7
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 8
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
7-Uhr-Kontrolle
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Strecke
Es sind ausschließlich unkomprimierte Dateien im .gpx-Format zulässig.
Nur eine Datei möglich.
4 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: gpx.
Der Link muss entsprechend der Routenplanung (https://www.audax-randonneure.de/routenplanung) eingegeben werden.
Sonstiges

Haftungsausschluss
Der Ausrichter des Flèche haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Soweit dem Ausrichter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Ausrichter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die gesetzliche Haftung des Ausrichters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

Erklärung
Mit ihrer Meldung anerkennen die Teilnehmenden, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt, dass die StVO einzuhalten ist und das Mindestalter für die Teilnahme 18 Jahre beträgt.

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten elektronisch gespeichert und ihr Name im Zusammenhang mit den Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie die von ihnen gemachten Fotos und Videos ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

Der Kapitän / die Kapitänin erklärt sich dafür verantwortlich, alle Teammitglieder über den Haftungsausschluss und diese Erklärung unverzüglich zu unterrichten und spätestens bis zum Start deren Einwilligung eingeholt zu haben. Mit dem Start selbst erklärt jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer  seine / ihre Zustimmung sowohl zum Haftungsausschluss als auch zu dieser Erklärung.