Haftungsausschluss
Der Ausrichter des Brevets haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der/die Teilnehmer/in Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Soweit dem Ausrichter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Ausrichter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung des Ausrichters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt. Mit meiner Meldung erkenne ich die Organisation der Brevets nach dem Reglement von Brevets Randonneurs Mondiaux (BRM) an. Die Teilnahme erfolgt erst nach der Anmeldung und Eingang des Startgeldes. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Die aktuell vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz werde ich eigenverantwortlich einhalten.